Update vom 16.01.2021 – FFP2 Maskenpflicht
Ab dem 18.01.2021 gelten im Bundesland Bayern die Änderungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.01.2021. Diese besagt, dass ein Tragen einer FFP2 Maske in den geschäftlichen Räumen und auf dem Parkplatz Pflicht ist. Auch wir möchten sie bitten, wenn sie ihr Auto bei uns abgeben und/oder abholen, sich an diese Regel zu halten.
Auch möchten wir sie an die weiteren Regeln erinnern:
- Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern!
- Tragen Sie bei Betreten der Geschäftsräume eine FFP2 Mund-Nasen-Bedeckung!
- Bleiben Sie bei Symptomen (Fieber, Husten etc.) bitte Zuhause !
Wir freuen uns auf ihren besuch und bleiben sie gesund!
Ihr Auto Bauer Team
Update vom 16.12.2020
Ab heute gilt deutschlandweit ein allgemeiner Lockdown, um die Zahlen der Neuinfektion zu senken. Der Lockdown hat keinerlei Auswirkungen auf unsere Öffnungszeiten. Wir haben weiterhin für sie geöffnet.
Auch dieses Mal möchten wir sie noch einmal bitten, sich an folgende Regeln bei Betreten der Geschäftsräume zu halten.
- Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern!
- Tragen Sie bei Betreten der Geschäftsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung!
- Bleiben Sie bei Symptomen (Fieber, Husten etc.) bitte Zuhause !
Ihr Auto Bauer Team
Update vom 26.11.2020
Am gestrigen Tag (25.11.2020) tagten die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin. Die dort beschlossenen Regeln haben keine Auswirkung auf die Öffnungszeiten von Auto Bauer. Wir haben weiterhin für sie geöffnet.
Wir möchten sie aber noch einmal auf die bestehenden Regeln hinweisen.
- Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern!
- Tragen Sie bei Betreten der Geschäftsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung!
- Bleiben Sie bei Symptomen (Fieber, Husten etc.) bitte Zuhause !
Ihr Auto Bauer Team