Um den Betrieb dauerhaft für sie aufrechtzuerhalten, ist es von hoher Bedeutung, dass wir uns alle an die vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen halten. Folgende Regeln gelten aktuell (Stand:20.12.2021):Einen Mindestabstand von 1,5 Metern haltenDas Tragen einer FFP2-MaskeAn dieser Stelle möchten wir vermerken, dass unsere Mitarbeiter während ihrer Arbeit an den Fahrzeugen in der Werkstatt NICHT zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind. Corona-Schutzmaßnahmen