Um den Betrieb dauerhaft für sie aufrechtzuerhalten, ist es von hoher Bedeutung, dass wir uns alle an die vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen halten. 

 

Folgende Regeln gelten aktuell (Stand:20.12.2021):

  • Einen Mindestabstand von 1,5 Metern halten
  • Das Tragen einer FFP2-Maske

An dieser Stelle möchten wir vermerken, dass unsere Mitarbeiter während ihrer Arbeit an den Fahrzeugen in der Werkstatt NICHT zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind.

Corona-Schutzmaßnahmen
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